Der Beruf
Staatlich geprüfte Betriebswirtinnen und Betriebswirte für Agrarwirtschaft übernehmen Fach- und Führungsaufgaben im mittleren und gehobenen Management landwirtschaftlicher Unternehmen. Sie leiten als Selbständige Unternehmen in allen Bereichen der Landwirtschaft.
Dazu zählen:
- Handels- und Vermarktungseinrichtungen,
- Erzeugergemeinschaften,
- Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung,
- berufsständische Vertretungen,
- Einrichtungen der Berufsausbildung.
- landwirtschaftliche Unternehmen aller Rechtsformen,
- Beratungsunternehmen,
- Dienstleistungsbetriebe/Lohnunternehmen,
- Maschinenringe.
Die Ausbildung
Die Ausbildung findet in Vollzeit an der Justus-von-Liebig-Schule statt. Der Unterricht soll die zukünftige Betriebsleiterin bzw. den zukünftigen Betriebsleiter befähigen, auch unter veränderten Rahmenbedingungen fundierte Entscheidungen zu treffen.
Ausbildereignung, Mitarbeiterführung und Fachhochschulreife werden erworben.
Während des Schuljahres wird eine umfangreiche Analyse und Zukunftsplanung eines einschlägigen Praxisbetriebes angefertigt.
Folgende Unterrichtsfächer stehen auf dem Programm:
Unterrichtsfächer
- Betriebswirtschaft (Rechnungswesen, Controlling, Investitionsplanung)
- Angewandte Naturwissenschaften (Bodenkunde, Chemie, Pflanzenschutz)
- Produktions- und Verfahrenstechnik ( Pflanzliche und tierische Erzeugung )
- Unternehmensführung ( Wirtschaftlichkeit von Produktion und Dienstleistungen, Unternehmensfinanzierung )
- Naturschutz / Landschaftspflege (Rolle des Landwirtes in der Natur, Naturschutzrecht)
- Marketing (Funktionsweise landwirtschaftlicher Märkte, Marketinginstrumente)
- Deutsch/Kommunikation
- Fremdsprache/Kommunikation
- Politik
- Mitarbeiterführung / Berufs- und Arbeitspädagogik
Der Besuch der Zweijährigen Fachschule ist kostenfrei.
Besonderheiten
- Besuch von Fachmessen und Vortragsveranstaltungen
- Betriebsbesichtigungen und -vorstellungen aller Schülerbetriebe
- Fachexkursionen zu aktuellen Themen
- Einladung von Fachreferenten in den Unterricht
Zusätzliche Informationen
Die Aufstiegsfortbildung in der ZFA kann nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – Aufstiegs-BAföG bzw. Meister-BAföG – gefördert werden. Sie soll die Teilnehmer bei der Fortbildung unterstützen, um somit die Existenzgründungsrate zu erhöhen.
Hier findest Du alle aktuellen Regelungen zu Antragstellung, Ansprüchen, Voraussetzungen und Förderbeträgen z.um Aufstiegs-BAföG.
Fort- und Weiterbildung
Der Abschluss der Zweijährigen Fachschule befähigt die Absolventinnen und Absolventen für eine akademische Laufbahn.
Der Abschluss ist dem DQR*-Niveau 7 zugeordnet – gleichwertig zu den hochschulischen Master-Abschlüssen.
Ein Studium an der Fachhochschule oder an einer Hochschule ist möglich. Der Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) von 2009 ermöglicht in Deutschland flächendeckend das Studium ohne allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife. Weitere Informationen zum Thema "Studieren ohne Abitur" findest Du hier.
* Deutschter Qualifikationsrahmen
Aus der Fachpraxis
Keyfacts
Schulische Voraussetzungen:
Erfolgreich abgeschlossene Einjährige Fachschule Agrarwirtschaft
Eine mindestens einjährige einschlägige hauptberufliche Tätigkeit nach der Berufsausbildung
Ausbildungsdauer:
2 Jahre
Berufsschule:
Standort Hannover-Ahlem
Ansprechpartner/in
Lisa Bienwald
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