Zweijährige Fachschule (Betriebswirtin, Betriebswirt)

Garten- und Landschaftsbau

Der Beruf

Das Fachwissen von Landschaftsgärtnerinnen und Landschaftsgärtnern ist heute sehr gefragt. Egal ob Gemeinde, Kommunen, Industrie oder Privatleute - jeder möchte eine ansprechende, natürlich-grüne Umgebung.

In Deutschland gibt es heute mehr als 12 000 Fachbetriebe für GaLaBau (Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau), Betriebe, die uns lebendiges Grün in die Städte und Gemeinden bringen. Gut bepflanzte Verkehrsinseln, gepflegte Freizeitanlagen, Spielplätze, grüne Pausenhöfe und Sportplätze, stilvoll angelegte Firmengelände, städtische Grünanlagen oder die wunderbar angelegte Terasse des Nachbarn - bei allem haben GaLaBauer ihre "Hand im Spiel". Sie nutzen ihr umfangreiches Fachwissen um Stauden, Bäume und Sträucher gekonnt mit anderen Materialien wie Steine, Beton und Holz sinnvoll zu verbinden.

Betriebswirtinnen und Betriebswirte im Garten- und Landschaftsbau sind Gartenbauechnikerinnen und Gartenbautechniker klassischer Prägung mit vertiefter betriebswirtschaftlicher Kompetenz. Vom Anforderungs- bzw. Qualifizierungsprofil decken sie damit sowohl die technischen als auch die betriebswirtschaftlichen Anforderungen an eine Führungskraft der mittleren und gehobenen Führungsebene im Garten- und Landschaftsbau ab.

Zu den Aufgaben als Betriebswirtin bzw. Betriebswirt zählen:

  • Planung und Umsetzung von Prozessen im Unternehmen
  • Optimierung von Strukturen und Organisation
  • Analyse betriebswirtschaftlicher Kennzahlen
  • Festlegung von Zielvorgaben und Maßnahmen, um diese zu erreichen
  • Marketing
  • Controlling

 

Die Ausbildung

Der Unterricht findet in Vollzeit statt. Die schulische Ausbildung endet mit der Prüfung zur Staatlich geprüften Betriebswirtin (Fachrichtung Agrarwirtschaft) bzw. zum Staatlich geprüften Betriebswirt (Fachrichtung Agrarwirtschaft).

Die Schule bietet die zweijährige Fachschulausbildung im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau an und bereitet ihre Schülerinnen und Schüler auf die späteren technischen, organisatorischen und betriebswirtschaftlichen Aufgaben in Betrieben des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaues als Betriebswirtin und Betriebswirt vor.

Sie schließt nahtlos an die Einjährige Fachschule Garten- und Landschaftsbau an. Schwerpunkt für die Betriebswirtin und den Betriebswirt ist die Betriebs- und Unternehmensführung.
Verzahnung technischer und kaufmännischer Kompetenzen durch die Abwicklung ganzheitlich konzipierter Projekte:

a. Kundengespräch
b. Entwurfsplan als 3-D Handskizze oder als CAD-Plan
c. Angebotskalkulation
d. Projektpräsentation
e. Bauzeitenplanung
f. Aufmaß und Abrechnung.

Unternehmer und Führungskräfte aus der Region Hannover sind in die Projektarbeit phasenweise mit eingebunden.

Weitere Aktivitäten:
Es werden mehrere Projektarbeiten erstellt, zuerst als Gruppen-, später als Einzelprojekt – z.T. unter Betreuung des Berufsstandes. 

Besonderheiten

Integraler Bestandteil der Ausbildung zur Betriebswirtin bzw. zum Betriebswirt im Garten- und Landschaftsbau sind zwei Wochen- sowie mehrere Tagesexkursionen, in denen Betriebe verschiedener Regionen besucht und mit den Unternehmern Probleme des Berufsstandes diskutiert werden.

Zusätzliche Informationen

Die Aufstiegsfortbildung zur Betriebswirtin bzw. zum Betriebswirt kann nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – Aufstiegs-BAföG bzw. Meister-BAföG – gefördert werden. Sie soll die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei der Fortbildung unterstützen, um somit die Existenzgründungsrate zu erhöhen.

Hier findest Du alle aktuellen Regelungen zu Antragstellung, Ansprüchen, Voraussetzungen und Förderbeträgen z.um Aufstiegs-BAföG.

Fort- und Weiterbildung

Mit der Einführung des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) wird der Abschluss "Staatlich geprüfte Betriebswirtin (Fachrichtung Agrarwirtschaft)" bzw. "Staatlich geprüfter Betriebswirt (Fachrichtung Agrarwirtschaft)" in der Qualifikationsstufe 6, in der unter anderem auch der Bachelor eingestuft ist, eingeordnet.
Das Bestehen der Abschlussprüfung gewährt darüber hinaus folgende Abschlüsse und Berechtigungen:

  1. Fachhochschulreife: Sie berechtigt zum Studium an allen Fachhochschulen der Bundesrepublik Deutschland in allen Fachrichtungen
  2. Hochschulzugangsberechtigung für ein Studium in der jeweiligen Fachrichtung an einer Universität / Hochschule in Niedersachsen.

Der Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) von 2009 ermöglicht in Deutschland flächendeckend das Studium ohne allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife. Weitere Informationen zum Thema "Studieren ohne Abitur" findest Du hier.

 

Aus der Fachpraxis

Keyfacts

Schulische Voraussetzungen:
Sekundarabschluss I - Realschulabschluss

Berufsschulabschluss, erfolgreicher Besuch der Einjährigen Fachschule
12-monatige einschlägige Berufspraxis nach abgeschlossener Ausbildung

Ausbildungsdauer:
2 Jahre, davon das erste in der Einjährigen Fachschule 

Berufsschule:
Standort Hannover-Ahlem

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