Windausstraße: 1. CTA 2. PTA geb_win.jpg

Pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten

Zweijährige Berufsfachschule für Pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten (PTA)

Ausbildungsziel

In der Ausbildung werden die Pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten befähigt, unter der Aufsicht einer Apothekerin bzw. eines Apothekers pharmazeutische Tätigkeiten auszuführen. Insbesondere die Beratung und Abgabe von Arzneimitteln ist ein Tätigkeitsschwerpunkt. Die Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln sind weitere Aufgabenfelder.

Tätigkeitsbereiche

Die Beratung und Abgabe von Arzneimitteln auf ärztliche Verordnung oder nach Wunsch eines Patienten. Verarbeitung einzelner oder mehrerer Arzneistoffe zu abgabefertigen Arzneimitteln. Sensorische, mikroskopische, chemische und chemisch-physikalische Prüfungen von chemischen Substanzen und Drogen (getrockneten Pflanzen oder Pflanzenteilen).Stichprobenweise Überprüfung von Fertigarzneimitteln. Messen von Körperfunktionen und überprüfen von Blutwerten. Handhabung und Pflege der im pharmazeutischen Bereich verwendeten Apparaturen und technischen Einrichtungen.

Arbeitsplätze pharmazie4.jpg

  • in Apotheken
  • in der pharm. Industrie
  • in Behörden und Verbänden
  • als Pharmareferentin/Pharmareferent

Dauer der Ausbildung

Die Ausbildungsdauer beträgt insgesamt 2 ½ Jahre:
2 Jahre in der Berufsfachschule während dieser Zeit muss ein 160-stündiges Praktikum in einer Apotheke in den Ferienzeiten absolviert werden
½ Jahr Praktikum in einer Apotheke

Ausbildungsinhalte

Prüfungen

Die Prüfung gliedert sich in 2 Abschnitte:
der 1. Abschnitt endet nach 2 Jahren mit einer schriftlichen, praktischen und mündlichen Prüfung
der 2. Abschnitt mit einer mündlichen Prüfung nach dem Praktikum in der Apotheke

Kosten der Ausbildung

Schulgeld und Prüfungsgebühren werden nicht erhoben. Für Lehrmittel (evtl. Bücher, Schreibmaterial, Taschenrechner, Arbeitskittel usw.) kommen die Schülerinnen und Schüler selber auf.

Förderung

Die Schülerinnen und Schüler einer Berufsfachschule können unter Umständen Beihilfen nach dem Bundesausbildungsgesetz (BAFöG) in Anspruch nehmen. Einzelheiten erfahren Sie beim Amt für Ausbildungsförderung Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung, wo Sie auch die entsprechenden Antragsvordrucke erhalten.

Schuljahr

Das Schuljahr beginnt immer nach den Sommerferien der Allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen.

Aufnahmevoraussetzungen

Wer einen SEK-1 (Realschulabschluss,einen vergleichbaren oder einen höherwertigen Abschluss) nachweist und seinen Wohnsitz im Einzugsbereich der Schule hat, kann in die Berufsfachschule für Pharmazeutisch-technische Assistentinnen/Assistenten aufgenommen werden.

Einzugsbereiche für Pharmazeutisch technische Assistentinnen Assistenten

Eine Anmeldung ist auch nach dem 15.02.2010 für das Schuljahr 2010/2011 noch möglich !

Bitte nur eine Anmeldung abgeben!
Weitere Bewerbungen für andere Ausbildungsgänge können nicht angenommen werden !

Bewerbungen schulpflichtig mit Wohnsitz in der Region Hannover:

Schulpflichtige Jugendliche mit Wohnsitz in der Region Hannover bewerben sich über Ihre Schule mit dem Anmeldeformular der Region Hannover. Weitere Informationen finden sie unter http://www.hannover.de/de/bildung_arbeit/schulen/berufsschulen/bbsregion/index.html

Bewerbungen nicht schulpflichtig :

Zur Anmeldung schicken Sie bitte folgende Unterlagen an die Schule:

  • ausgefülltes Anmeldeformular (pdf)
  • tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild und mit Unterschrift
  • Nachweis des 1. Wohnsitzes (über das Ordnungsamt)
  • amtlich beglaubigte Kopie des Sek-1 Abschluss - Zeugnisses (Realschulabschluss)*
  • 6 Briefmarken á 55 Cent für weitere Korrespondenz

*Ist der Abschluss noch nicht erreicht, kann das Halbjahreszeugnis der Klasse 10 eingereicht werden.
Das Zeugnis mit den Noten in den Fächern:

  • Deutsch
  • Mathematik
  • Physik
  • Chemie
  • Biologie

Die Anmeldung für das kommende Schuljahr muss bis zum 15.Februar vorliegen. Eine später eingehende Anmeldungen kann nur berücksichtigt werden, wenn nach dem Aufnahmeverfahren noch freie Ausbildungsplätze vorhanden sind.

Aufnahme

Über die Aufnahme einer/es Bewerberin/Bewerbers wird in einem Aufnahmeverfahren jeweils im März des Jahres entschieden. Aufgenommen werden Bewerber aus dem Regierungsbezirk Hannover und Bewerber, die ihren Wohnsitz im Einzugsgebiet der Schule haben.

Beratung

Gerne beraten wir Sie auch persönlich in unserer Schule.
Ansprechpartner sind Herr Bilitewski, Frau Krull und Frau Staude .
Im November laden wir Sie herzlich zum " Tag der offen Tür " ein.
Den Termin 2010 können Sie auf unserer Internetseite Ende Oktober 2010 einsehen
oder telefonisch im Sekretariat erfragen.

Anfahrt

Ab Hannover-Hauptbahnhof: U-Bahnlinie 2, Richtung Alte Heide, Haltestelle Großer Kolonnenweg oder U-Bahnlinie 1, Richtung Langenhagen, Haltestelle Kanalbrücke (Vahrenwalder Straße).

Justus-von-Liebig-Schule
Standort Windausstraße
Windausstraße 2
30163 Hannover

Telefon : 0511/260 904-0
Fax : 0511/260 904-10
Internet: www.jvl.de
eMail : windaus@jvl.de

Stand 3.2010/Bi

 
index-880.txt · Zuletzt geändert: 2010/03/02 13:20 von bilitewski
Justus-von-Liebig-Schule Justus-von-Liebig-Schule

.

Creative Commons Lizenz Betrieben mit DokuWiki

Valides XHTML 1.1 Valides CSS

© Justus-von-Liebig-Schule, Hannover : Ahlem, Höfestrasse, Windausstrasse