Fachagrarwirt Baumpflege und Baumsanierung
Ziel des Lehrgangs: Durch die Teilnahme am Lehrgang sollen die für das Bestehen der Prüfung notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse in der Baumpflege und Baumsanierung erworben und vertieft werden. Der Fachagrarwirt plant unter Berücksichtigung des Umweltschutzes, der Arbeitssicherheit und einschlägiger Rechtsvorschriften selb-ständig Maßnahmen der Baumpflege und Baumsanierung. Er führt sie durch und beurteilt sie.
Ziel des Lehrgangs ist die qualitativ hochwertige Fortbildung im Bereich Baumpflege, die dem Meister im Garten- und Landschaftsbau nahe steht. Am Ende des Lehrgangs kann auch zusätzlich die Zertifizierung „European Treeworker“ und “European Treetechnician“ abgelegt werden.
Unterrichtsfächer
• Gehölzkunde
• Gehölzbotanik
• Urbane Böden
• Krankheiten
• Pflanzung
• Kronenarbeiten
• Baumschutz auf Baustellen
• Baumkontrolle nach FLL
• Baumschadensdiagnose
• Vertrags- und Naturschutzrecht
• Leistungsbeschreibung/Baustellenorganisation
• Kalkulation
• Arbeitssicherheit
• EDV/Baumkataster
• Fachpraxis - 1 Woche
Der Lehrgang besteht aus 9 Wochenmodulen.
Aktuelle Termine:
1. 12.Sept.11 – 16.Sept.11 KW. 37
2. 26.Sept.11 – 30.Sept.11 KW. 39
3. 10.Okt.11 – 14.Okt.11 KW. 41
4. 31.Okt.11 – 4.Nov.11 KW. 44
5. 13.Feb.12 – 17.Feb.12 KW. 7
6. 27.Feb.12 – 2.Mrz.12 KW. 9
7. Praxis: 7.Mrz.11 – 11.Mrz.11 KW. 10
8. 12.Mrz.12 – 16.Mrz.12 KW. 11
9. 16.Apr.12 – 20.Apr.12 KW. 16
Lehrkräfte
Ausgebildete Lehrkräfte der Fach(Meister-)schule für Gartenbau mit langjähriger Erfahrung in der Ausbildung „Baumpflege“
Lehrgangsgebühr
Zur Zeit wird eine Gebühr von zur Zeit 300 € erhoben.
Es findet ggf. Auswahlverfahren statt. Bitte weisen Sie mit der Anmeldung die unter “Prüfung Fachagrarwirt Baumpflege/Zulassungsbedingungen” geforderten Bescheinigungen nach.
Weitere Auskünfte:
StR Carsten Venzke
venzke@jvl.de
Prüfung Fachagrarwirt Baumpflege:
Die Prüfung zum Fachagrarwirt Baumpflege und Baumsanierung erfolgt durch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Die Prüfung ist eine berufsständische Fortbildungsprüfung. Sie mündet gemäß Â§46 des Berufsbildungsgesetzes in dem anerkannten Abschluss „Geprüfter Fachagrarwirt/Geprüfte Fachagrarwirtin - Baumpflege und Baum-sanierung“. Die Prüfung ist kostenpflichtig (derzeit 500,00 €).
Der Fachagrarwirt ist daher ein anerkannter Beruf.
Der Fachagrarwirt Baumpflege verfügt lt. FLL über die Kompetenz, um eine fachgerechte Baumkontrolle ausführen zu können. Die FLL-Zertifizierung „Baumkontrolleur“ ist für diesen Personenkreis daher nicht erforderlich.
Zulassungsbedingungen:
Zur Prüfung wird zugelassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in den Ausbildungsberufen Gärtner/Gärtnerin, Forstwirt/Forstwirtin, Winzerin/Winzer oder Landwirt/Landwirtin und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis in Baumschulen, in Betrieben des Garten- und Landschaftsbaus, des Obstbaus, der Forstwirtschaft oder der Landwirtschaft mit wesentlichem Waldbauanteil
oder
- eine mindestens fünfjährige Tätigkeit in Betrieben des Gartenbaus, der Forstwirtschaft, des Weinbaus oder der Landwirtschaft und eine mindestens dreijährige Berufspraxis in Baumschulen, in Betrieben des Garten- und Landschaftsbaus, des Obstbaus, der Forstwirtschaft oder der Landwirtschaft mit wesentlichem Waldbauanteil nachweist.
Außerdem sind erforderlich:
1. eine erfolgreich abgeschlossene Ersthelferausbildung in der Unfallverhütungsvorschrift UVV 1.3,§ 3, Abs. 2,
2. und die Tauglichkeit für gefährliche Baumarbeiten durch eine arbeitsmedizinische Untersuchung nach den
Unfallverhütungsvorschriften UVV 4.2., §1, Abs.1
3. eine von der Berufsgenossenschaft anerkannten Motorsägenlehrgang.
Abweichend kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Weitere Auskünfte:
Dr. Mona Wunder
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Fachbereich 5.4
Berufsbildung im Gartenbau
Heisterbergallee 12
30453 Hannover
Tel.0511-4005 2401
FAX 0511-4005 2400
Mail: mona.wunder@lwk-niedersachsen.de
Bürozeiten: Mo.-Do. vormittags